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Vollmachten

Im Fall der Fälle - Selbstbestimmt

Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie bei der Erstellung

Jährliche Untersuchung

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu konkreten medizinischen Behandlungen fest.

Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der zahlreichen Änderungen im Patientenrecht, empfiehlt das Bundesjustizministerium die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen und ggf. zu ändern.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie unter anderem die Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung und Kontakt zu den Angehörigen fest.

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Richter und Hammer

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht wird die gerichtliche Betreuung verhindert. Eine Vorsorgevollmacht wird benötigt, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, sollten die Eltern ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei welchen Ihre Kinder leben sollen. Die Legitimation für Erziehung und Vermögen kann auch getrennt behandelt werden.

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Vollmacht: Dienstleistungen

Traurig aber wahr. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt riskiert die Selbstbestimmung.

Über unsere Rechtsschutzversicherung beteiligen wir uns an den Kosten oder übernehmen diese sogar komplett. 

Vollmacht: Video
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