Vollmachten
Im Fall der Fälle - Selbstbestimmt
Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie bei der Erstellung
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu konkreten medizinischen Behandlungen fest.
Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der zahlreichen Änderungen im Patientenrecht, empfiehlt das Bundesjustizministerium die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen und ggf. zu ändern.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie unter anderem die Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung und Kontakt zu den Angehörigen fest.
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht wird die gerichtliche Betreuung verhindert. Eine Vorsorgevollmacht wird benötigt, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, sollten die Eltern ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei welchen Ihre Kinder leben sollen. Die Legitimation für Erziehung und Vermögen kann auch getrennt behandelt werden.